FeedbackAbschluss-Umfrage

FamilienversicherungGesamteinkommen des privat versicherten Elternteils

Abo-Inhalt01.11.20041 Min. Lesedauer

Kinder eines Pflichtmitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung können nicht familienversichert werden, wenn das monatliche Gesamteinkommen des mit dem Kind verwandten privat krankenversicherten Ehegatten/Lebenspartners

  • regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (3.487,50 Euro) und
  • regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Pflichtmitglieds ist (§ 10 Abs. 3 SGB V).

Dazu hat das BSG jetzt klargestellt, wie das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils ermittelt wird: Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge, der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende werden nicht berücksichtigt. Das Gesamteinkommen ist damit die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. (Urteil vom 25.8.2004, Az: B 12 KR 36/03 R; Abruf-Nr. 042541)

AUSGABE: LGP 11/2004, S. 182 · ID: 110989

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2004

Bildrechte