Nov. 2004
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FamilienversicherungGesamteinkommen des privat versicherten Elternteils
Abo-Inhalt01.11.20041 Min. Lesedauer
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Kinder eines Pflichtmitglieds in der gesetzlichen Krankenversicherung können nicht familienversichert werden, wenn das monatliche Gesamteinkommen des mit dem Kind verwandten privat krankenversicherten Ehegatten/Lebenspartners
- regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (3.487,50 Euro) und
- regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Pflichtmitglieds ist (§ 10 Abs. 3 SGB V).
Dazu hat das BSG jetzt klargestellt, wie das Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils ermittelt wird: Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge, der Altersentlastungsbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende werden nicht berücksichtigt. Das Gesamteinkommen ist damit die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. (Urteil vom 25.8.2004, Az: B 12 KR 36/03 R; Abruf-Nr. 042541)
AUSGABE: LGP 11/2004, S. 182 · ID: 110989
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