Oktober 2024Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp. |
Praxistipp | Der KP-Newsletter bringt Ihnen regelmäßig die neuen Beiträge aus der KP Kanzleiführung professionell. So sind Sie immer top informiert. Sie können den Newsletter auf der Startseite iww.de/kp abonnieren. |
- Elektronischer Rechtsverkehr – Elektronischer Versand eines Schriftstücks über das beSt eines Sozietäts-Kollegen: Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen ist und über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines anderen Gesellschafters übermittelt wird (BFH 28.6.24, I B 41/23, Nachricht vom 12.9.24).
- Elektronischer Rechtsverkehr – FG Niedersachsen bestätigt Wirksamkeit der Steuerberaterplattform-Verordnung (StBPPV): Das FG Niedersachsen (2.7.24, 7 K 186/23 und 7 K 187/23) hat die Wirksamkeit der Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer bestätigt. Die Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) sei verfassungsgemäß. Der BFH (17.4.24, X B 68,69/23) hatte zuvor Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit geäußert (Nachricht vom 9.9.24).
- Berufsrecht – EuGH prüft Berufsgeheimnis und Kapitalbindung bei Steuerberatern und Rechtsanwälten: Der EuGH befasst sich derzeit in mehreren Verfahren mit dem Berufsgeheimnis von Steuerberatern und der Kapitalbindung in Kanzleien. Diese Entscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf das Berufsrecht von Steuerberatern und Rechtsanwälten in der EU haben. Im Fokus stehen die Fragen der Verschwiegenheitspflicht sowie die Kapitalbeteiligung von nicht-rechtsberatenden Gesellschaften an Anwaltskanzleien (Nachricht vom 9.9.24)Weitreichende Auswirkungen
- Bekanntgabe von Steuerbescheiden – Ab 2025 gilt die Viertagesfiktion: Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte gelten ab 2025 als am vierten Tag nach deren Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, statt wie bisher nach drei Tagen. Die Neuregelung gilt für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.24 übermittelt werden. Auch ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, bleibt es dabei, dass die Bekanntgabe am nächstfolgenden Werktag erfolgt. Die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen wurde nicht umgesetzt (Nachricht vom 2.9.24).
AUSGABE: KP 10/2024, S. 173 · ID: 50084557