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Juni 2024Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick

Abo-Inhalt16.05.202467 Min. Lesedauer

| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von KP Kanzleiführung professionell halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/kp. |

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  • Steuerberaterplattform/beSt – Die BStBK bietet individuelle Unterstützung bei der Registrierung auf der Steuerberaterplattform: Um all jenen, die sich noch nicht auf der Steuerberaterplattform registriert haben, diesen Vorgang zu erleichtern, hat die BStBK einen kostenfreien Terminservice eingerichtet. Im Rahmen eines fest buchbaren Einzeltermins wird die Registrierung gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden des beSt-Supports durchgeführt. Der Termin umfasst die Registrierung und Aktivierung der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (beSt) und findet telefonisch statt (Nachricht vom 13.5.24).
  • STAX 2024 – BStBK startet eine neue Befragung: Die BStBK bittet um Mitwirkung bei der vierten STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater). Mit der Online-Befragung will die BStBK neue Einblicke in die aktuelle Lage und Zukunft des Berufsstands gewinnen. Hierfür wählten die 21 Steuerberaterkammern rund 22.000 Steuerberater im Vorfeld zufällig aus und kontaktierten diese per E-Mail. Die Auswertung von STAX 2024 veröffentlicht die BStBK voraussichtlich Ende des Jahres (Nachricht vom 10.5.24).
  • Berufsrecht – Herausgabe von Unterlagen nach Mandatsbeendigung: Nach § 667 BGB hat der Steuerberater alles, „was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, herauszugeben“. Die Anwendbarkeit des Paragrafen folgt aus dem Umstand, dass der Vertrag zwischen Mandant und Steuerberater üblicherweise als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter (§§ 675, 611 BGB) zu qualifizieren ist. Bei offenen Forderungen stellt sich für Steuerberater die Frage, ob die Herausgabe von Mandantenunterlagen/Arbeitsergebnissen verweigern kann. Hier gilt es einige Besonderheiten zu beachten (Nachricht vom 6.5.24).
  • Elektronischer Rechtsverkehr – Ersatzeinreichung, wenn nach dreimaliger falscher PIN-Eingabe und Sperrung des beA: Wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die vorübergehende Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht, ist keine Ersatzeinreichung möglich (BGH 17.1.24 XII ZB 88/23, Beschluss; Nachricht vom 2.5.24).

AUSGABE: KP 6/2024, S. 95 · ID: 49855115

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