Gesetzgebung
JStG 2022: Geänderte Grundbesitzbewertung ab 2023 kann für viele Mandanten teuer werden
ErbBstg
Seite 312
16.11.2022
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Mit den im JStG 2022 (Drucksache 20/3879) in Art. 12 vorgesehenen Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und das Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die geänderte ImmoWertV angepasst. Das ...