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TSVGNeupatient, TSS & Co. – TSVG-Fälle auf einen Blick

28.01.2020135 Min. Lesedauer

| Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind neue Fälle entstanden, die durch die Arztpraxen gekennzeichnet werden müssen. Mit den insgesamt fünf TSVG-Fällen sind extrabudgetäre Honorare verbunden, doch die Einstufung ist kompliziert. Welcher Arzt darf/muss welche Fälle kennzeichnen und wann trifft welcher TSVG-Fall zu? Die folgende Grafik hilft anhand eines Entscheidungsbaums bei der Beantwortung dieser Fragen. |

AAA_TSVG-Fälle_Schema zur Patientenkennzeichnung.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

AUSGABE: AAA 2/2020, S. 10 · ID: 46322636

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