TSVGNeupatient, TSS & Co. – TSVG-Fälle auf einen Blick
| Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind neue Fälle entstanden, die durch die Arztpraxen gekennzeichnet werden müssen. Mit den insgesamt fünf TSVG-Fällen sind extrabudgetäre Honorare verbunden, doch die Einstufung ist kompliziert. Welcher Arzt darf/muss welche Fälle kennzeichnen und wann trifft welcher TSVG-Fall zu? Die folgende Grafik hilft anhand eines Entscheidungsbaums bei der Beantwortung dieser Fragen. |
AUSGABE: AAA 2/2020, S. 10 · ID: 46322636