Impfkampagne
Zahnärzte dürfen nach sechs Stunden Weiterbildung impfen
ZP
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21.01.2022
2217 Min. Lesedauer
Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen seit Inkrafttreten des § 20b Infektionsschutzgesetz am 12.12.2021 auch Patienten gegen COVID-19 impfen. Voraussetzung ist eine sechsstündige Schulung.