21.03.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 21.03.2024 abgeschlossen.
Apr. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2024 abgeschlossen.
SteuererklärungCorona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnungen müssen erst bis zum 30.09.2024 vorliegen
Leseprobe18.03.2024559 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) müssen demnach nicht bis zum 31.03.2024 eingereicht werden; die Frist wurde vielmehr bis zum 30.09.2024 verlängert. |
Quelle: Pressemitteilung des BMK → https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240314-corona-wirtschaftshilfen.html
ID: 49967140
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion