Sozialversicherungspflicht
Nebenberuflicher Notarzt im Rettungsdienst sv-pflichtig
SB
Leseprobe
Seite 221
25.11.2021
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Ärzte, die nebenberuflich als Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Dies hat das BSG entschieden. Für die Beurteilung würden keine anderen Maßstäbe gelten als die zur ...