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November 2025Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
Abo-Inhalt22.10.202546 Min. Lesedauer
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- Sachbezüge – Wie ist der Sachbezugswert einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft für Mitarbeitende aufzuteilen? Wenn der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Fitnessstudio abschließt, das seine Mitarbeiter kostenlos oder verbilligt nutzen dürfen, bleibt der geldwerte Vorteil steuerfrei, wenn die monatliche Freigrenze von 50 EUR für Sachbezüge nicht überschritten wird (§ 8 Abs. 2 EStG). Dies gilt auch für Firmenfitness-Programme, also kostenlose Zugangsberechtigungen zu einer Vielzahl von Sport- und Gesundheitsangeboten für Mitarbeiter (Nachricht vom 10.10.25).
- Scheidungsfolgenvereinbarung – Steuerfalle: Interne Teilung des Pensionsanspruchs in Personengesellschaft: Ein Pensionsanspruch, das heißt die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage, nach einer internen Teilung kann in bestimmten Fällen auch bereits vor Eintritt des Versorgungsfalles bzw. vor Erreichen des Rentenalters beim Ausgleichsberechtigten zu steuerpflichtigen Einkünften führen - und zwar ohne dass überhaupt ein Euro Rente bzw. Pension geflossen ist (FG Münster 18.6.25, 3 K 569/23 F, IV R 12/25). Das Urteil ist von großem Interesse, wenn innerhalb einer Personengesellschaft eine Pensionszusage an einen Gesellschafter gewährt wurde und sich dieser scheiden lässt (Nachricht vom 2.10.25).
- Telemedizin – Telemedizin-Plattform mit voreingestellter Lieferantenauswahl: Das OLG Frankfurt am Main (14.8.25, 6 W 108/25, Beschluss) hat entschieden, dass eine Telemedizin-Plattform, die Patienten bei der Bestellung von medizinischem Cannabis durch eine voreingestellte Apothekenauswahl lenkt, gegen das Apothekengesetz (ApoG) verstößt und sich damit wettbewerbswidrig verhält (Nachricht vom 29.9.25).Wettbewerbswidrige Voreinstellungen
- Vorsteuer/Investitionsumsatz – Vorsteuerabzug für die Gesellschaft, obwohl Rechnung auf Gründer ausgestellt war: Bei Sachgründung einer Ein-Mann-GmbH durch Sacheinlage eines Pkw, der während des Bestehens der Vor-GmbH geliefert wird und den die Gesellschaft nach Gründung für ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich unternehmerisch nutzt, steht der Gesellschaft der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Pkw zu. Dies gilt nach dem Neutralitätsgrundsatz und dem Gedanken des Investitionsumsatzes auch dann, wenn die diesbezügliche Rechnung an den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Gründungsgesellschafter adressiert ist (FG Niedersachsen 3.4.25, 5 K 111/24; Nachricht vom 26.9.25).
AUSGABE: PFB 11/2025, S. 297 · ID: 50505831
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