Betriebshaftpflicht
OLG Nürnberg: Nur ein grob unbilliger Vergleich bindet den Versicherer nicht
PBP
Seite 14
24.11.2021
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Ein Berufshaftpflichtversicherer, der sich gegen die Übernahme der Prozessführung entscheidet, ist grundsätzlich an einen im Haftpflichtverhältnis (also im Verhältnis der beteiligten Parteien) geschlossenen Vergleich gebunden, auch wenn ...