Geringfügige Beschäftigungen
So wirkt sich die Erhöhung von Mindestlohn und Minijob-Grenze ab 01.10.2022 in der Praxis aus
LGP
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Seite 169
28.07.2022
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Ab dem 01.10.2022 steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro brutto pro Zeitstunde. Die Geringfügigkeitsgrenze wird ab 01.10.2022 dynamisch ausgestaltet. Zudem wird die Höchstgrenze im Übergangsbereich angehoben. LGP macht Sie mit den ...