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KünstlersozialversicherungAbgabe zur Künstlersozialversicherung bleibt bei 5,0 Prozent
Leseprobe23.07.2024280 Min. Lesedauer
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Beitragssatz auch im 2025 unverändert
| Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. |
ID: 50105943
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