Arzthaftungsrecht
Aufklärung in besonderen Situationen: Eingriff mit nur relativer Indikation
CB
Seite 8
25.05.2018
276 Min. Lesedauer
Den Behandlungsweg auszuwählen, ist grundsätzlich Arztsache. Behandelnde Ärzte müssen sich jedoch an die rechtlichen Aufklärungsanforderungen halten (CB 04/2018, Seite 8 und CB 05/2018, Seite 6). Das gilt auch für sogenannte „relative ...