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Telematik/Digitalisierung/EBMWann kann die ePA-Erstbefüllung nach Nr. 01648 abgerechnet werden und wann nicht?

24.09.202570 Min. Lesedauer

| KBV und Krankenkassen haben die Inhalte der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) konkretisiert. Danach ist die alleinige Übertragung von Verordnungs- und Dispensierdaten aus verordneten und abgegebenen eRezepten in die elektronische Medikationsliste der ePA nicht als ePA-Erstbefüllung zu werten. |

Aktuelle Konkretisierung zur Nr. 01648

Eine ePA-Erstbefüllung, die zur Abrechnung der EBM-Nr. 01648 berechtigt, umfasst die erstmalige Übermittlung medizinischer Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in eine ePA durch einen Vertragsarzt oder -psychotherapeuten, einen Zahnarzt oder ein Krankenhaus, wenn zum Zeitpunkt der Übermittlung noch keine medizinischen Daten durch einen dieser Akteure eingestellt worden sind.

EBM-Nr.

Legende (Kurzfassung)

Bewertung

01648

Sektorenübergreifende Erstbefüllung der ePA

89 Punkte

(11,03 Euro)

Die weiteren ePA-Positionen nach den Nrn. 01647 und 01431 im Überblick

Für die Ergänzung der ePA um Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext steht Nr. 01647 zur Verfügung. Diese setzt einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) in der Praxis oder einen ausschließlichen Kontakt per Videosprechstunde voraus und ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

EBM-Nr.

Legende (Kurzfassung)

Bewertung

01647

Zusatzpauschale zu den Versichertenpauschalen ... für die Erfassung und/oder Verarbeitung und/oder Speicherung von Daten ... aus dem aktuellen Behandlungskontext ... in der ePA

15 Punkte

(1,86 Euro)

Finden in dem Quartal weder ein persönlicher APK noch eine Videosprechstunde statt, kann die Nr. 01431 als Zuschlag zu den mittelbaren APK nach den Nrn. 01430, 01435 und 01820 berechnet werden. Die Nr. 01431 ist je Arzt bis zu viermal im Quartal berechnungsfähig.

EBM-Nr.

Legende (Kurzfassung)

Bewertung

01431

Zusatzpauschale zu den Nrn. 01430, 01435 und 01820 ... für die Erfassung und/oder Verarbeitung und/oder Speicherung von Daten ... aus dem aktuellen Behandlungskontext ... in der ePA

3 Punkte

(0,37 Euro)

Weiterführender Hinweis
  • Informationen rund um die ePA bei der KBV online unter iww.de/s12869

AUSGABE: AAA 10/2025, S. 4 · ID: 50567811

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