GOÄUmfangreiche Sonografieleistungen an einem Tag – Wie abrechnen?
| Es kommt zuweilen vor, dass bei einem Patienten umfangreiche Sonografieleistungen in einer Sitzung notwendig werden. Die GOÄ hat leider im Bereich der Ultraschalluntersuchungen einschränkende Bestimmungen, die, sinnvoll oder nicht, zu beachten sind und in einem solchen Fall u. U. aufgrund der Mengenbegrenzung zu Honorarkürzungen führen. |
So dämmen Sie Honorareinbußen ein
Am Beispiel einer notwendigen Sonografie des Bauchbereichs, eines Nierenarteriendopplers und eines Carotisdopplers soll nachstehend erläutert werden, wie man Honorareinbußen aufgrund der allgemeinen Abrechnungsbestimmungen zwar nicht verhindern, aber zumindest eindämmen kann.
Denn bei der genannten Konstellation würde man z. B. Doppleruntersuchungen nach Nr. 645 GOÄ für die Carotiden oder Nr. 644 GOÄ analog für den Doppler der Nierengefäße abrechnen, dann aber die für Ultraschalluntersuchungen nach den Nrn. 410 bzw. 420 maßgeblichen Zuschlagspositionen 401 und 404 nicht ansetzen können. Einen Ausweg bieten die von der Bundesärztekammer (BÄK) beschlossenen Abrechnungsempfehlungen (Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 28-29, 15.07.1996 (69) A-1923).
Steigerungsmöglichkeiten bei GOÄ-Nrn. 644 und 645
Für den vorliegenden Fall ergeben sich folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
- 410, 3 x 420 Ultraschalluntersuchung am Hals: Regionen der A. carotis und der A. vertebralis, je links und rechts (insgesamt vier Körperregionen)
- 645 Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den hirnversorgenden Arterien und den Periorbitalarterien mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung.
Da neben Nr. 645 GOÄ die für Ultraschallleistungen nach Nr. 410 ff. möglichen Zuschlagspositionen für die Anwendung des Duplex–Verfahrens + Farbcodierung (401) und für die Frequenzspektrumanalyse (404) ausgeschlossen sind, ist nach der Empfehlung der Bundesärztekammer für Nr. 645 (und auch nachfolgend 644) der Ansatz des 2,5-fachen Steigerungssatzes möglich!
Duplex-Sonografie hirnversorgender Gefäße | ||
GOÄ-Ziffer | Kurztext | Punkte |
410 | Ultraschalluntersuchung eines Organs | 200 |
420 | Ultraschalluntersuchungen von bis zu drei weiteren Organen | 3 x 80 |
645 | Doppler hirnversorgender Arterien | 650 |
Steigerungsfaktoren aufgrund Vielzahl der Sonografien
Gleiches gilt für die duplexsonografische Untersuchung der Bauchgefäße, die nach Nr. 644 GOÄ analog 2 x zu berechnen wären, wenn Venen und Arterien untersucht würden.
Die Analogbewertung nach Nr. 644 erfolgt, da in der GOÄ lediglich Ziffern für Extremitätenarterien/Venen vorgesehen sind und eine entsprechende Leistung für den Körperstamm fehlt. Von daher ist unter Beachtung der Kriterien von § 6 Abs. 2 GOÄ (... selbstständige Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind …) eine Analogbewertung sachgerecht. Im vorliegenden Fall könnte also 1 x 644 analog (nur Arterien) zum Ansatz kommen.
Die Ultraschallleistungen nach Nr. 420 GOÄ sind auf den 3-maligen Ansatz, unabhängig von der tatsächlich untersuchten Anzahl der Organe bzw. Organgebiete, beschränkt, sodass sich aufgrund der Vielzahl der untersuchten Gefäßregionen auch hier wegen des erhöhten Zeitaufwands ein höherer Steigerungssatz von bis zu 3,5-fach anbietet.
Ultraschalluntersuchung von Venen bzw. Arterien bzw. des Bauchraums | ||
GOÄ-Ziffer | Kurztext | Punkte |
410 | Ultraschalluntersuchung eines Organs | 200 |
420 | Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen | 3 x 80 |
644 analog | Doppler der Venen bzw. Arterien der Bauchgefäße | 180 |
Somit ergäbe sich zusammengefasst für den vorliegenden Fall folgende GOÄ-konforme Abrechnungsmöglichkeit mit der geringsten Honorareinbuße im Vergleich zur Erbringung an mehreren Tagen:
Verteilung der Sonografien auf mehrere Tage? Lieber nicht! Praxistipp | Vereinzelt ist der Versuch zu beobachten, umfangreiche Sonografien auf mehrere Sitzungen zu verteilen, um ein optimales Honorarergebnis zu erzielen. Zwangsläufig liegen die Termine dann im Abstand weniger Tage oder weniger Wochen. Diese Art der Abrechnung durchschauen die Kostenträger jedoch sehr schnell. Daher ist von einer derartigen Abrechnungsweise dringend abzuraten. Andernfalls können Sie sich dem Verdacht des Abrechnungsbetrugs aussetzen. |
- 1 x Nr. 645 GOÄ (2,5-fach)
- 1 x Nr. 644 GOÄ analog (2,5-fach)
- 1 x Nr. 410 GOÄ (maximal 2,3-fach)
- 3 x Nr. 420 GOÄ (maximal 3,5-fach)
- BÄK: GOÄ-Abrechnung von Duplex-Sonografien. Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt 93, Heft 28–29, 15. Juli 1996 (69) A-1923, im PDF-Format zum Download online unter https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=2244BÄK-Abrechnungsempfehlung online
- GOÄ-Abrechnung von Duplexsonographien (AAA 8/2014, Seite 16)
AUSGABE: AAA 5/2018, S. 8 · ID: 45236630